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Ersetzung der SMR-Bund durch die UDRB in Bundesgesetzen und Verordnungen
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2015
§ 1
Soweit die Sekundärmarktrendite Bund (SMR-Bund) in dieser oder einer anderen Bezeichnung als Bezugsgröße in Bundesgesetzen oder Verordnungen verwendet wird, tritt AN ihre Stelle mit 1. April 2015 die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB).

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