§ 20 TNRSG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 24.07.2025
§ 20
Durch dieses Bundesgesetz werden die Richtlinie 2014/40/EU zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG, ABl. Nr. L 127 vom 29.04.2014 S. 1, geändert durch die Delegierte Richtlinie 2014/109/EU, ABl. Nr. L 360 vom 17.12.2014 S. 22, sowie die Delegierte Richtlinie (EU) 2022/2100, ABl. L 283 vom 3.11.2022 S. 4-6 und die darauf bezugnehmenden Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte