ANL. 2 TNG 2011

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

ANHANG II FORMBLATT FÜR INFORMATIONEN ZU VERTRÄGEN ÜBER LANGFRISTIGE URLAUBSPRODUKTE
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 23.02.2011
Anl. 2
Teil 1:
Teil 2:
Teil 3:
Bestätigung des Erhalts der Informationen:
Unterschrift des Verbrauchers:

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