§ 3 TABMG 1996

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 14.08.2002
§ 3 Monopolverwaltung
Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, obliegt die Verwaltung des Tabakmonopols der Monopolverwaltung Gmbh'>Gmbh (§ 13).

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