§ 5 SVSG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2020
§ 5 Zugehörigkeit zum Dachverband der Sozialversicherungsträger
Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen gehört dem Dachverband der Sozialversicherungsträger (Dachverband) AN.

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