§ 9K SV-EG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 24.05.2013
§ 9k
§ 7a Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2013 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2013 in Kraft und mit dem durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit gemäß § 675 Abs. 3 ASVG festgestellten Zeitpunkt außer Kraft.

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