§ 9E SV-EG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 10.01.2001
§ 9e
Die Überschrift zu § 7a sowie § 7a Abs. 2a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 5/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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