§ 9 SV-EG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1994
§ 9 Schlußbestimmungen
Dieses Bundesgesetz tritt AN dem Tag in Kraft, AN dem die Verordnung für Österreich wirksam wird.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte