§ 20 SUG

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 08.01.2018
§ 20 Vollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betraut.

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