§ 17 STSG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 19.06.2013
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen
(1)
(3) Die Abs. 1 und 2 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft.
(4) Das Inhaltsverzeichnis und § 13a und § 13b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 96/2013 treten am 1. Jänner 2014 in Kraft.

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