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Stand der Gesetzgebung: 03.11.2025
In Kraft seit : 01.08.2020
§ 94 Information
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat der Bevölkerung sowie Behörden und Interessenträgern, die in den Schutz vor Radon involviert sind, Informationen bereitzustellen über
- 1. die Exposition durch Radon in Innenräumen und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken,
- 2. die Wichtigkeit der Durchführung von Radonmessungen,
- 3. die möglichen technischen Maßnahmen zur Verringerung der Radonkonzentration,
- 4. die wesentlichen Inhalte des Radon-Maßnahmenplans gemäß § 93 Abs. 1 und der Umsetzungsstrategien gemäß § 93 Abs. 3 sowie
- 5. die Ergebnisse aus den Erhebungen gemäß § 92 Abs. 1.
