§ 82 STRSCHG 2020

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.08.2020
§ 82 Verordnungsermächtigung
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung weitere Bestimmungen zum Schutz externer Arbeitskräfte sowie Bestimmungen zum Inhalt des Strahlenschutzpasses festzulegen.

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