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9. Abschnitt StrahlengeneratorenStand der Gesetzgebung: 03.11.2025
In Kraft seit : 01.08.2020
§ 46 Verordnungsermächtigung
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung Strahlenschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Strahlengeneratoren festzulegen.
