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Stand der Gesetzgebung: 03.11.2025
In Kraft seit : 01.08.2020
§ 40 Überweisungsleitlinien
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dafür zu sorgen, dass den überweisenden Personen Überweisungsleitlinien für die medizinische Bildgebung zur Verfügung stehen, in denen die Strahlendosen berücksichtigt werden.
