§ 10 STRSCHG 2020

Stand der Gesetzgebung: 03.11.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 03.11.2025
In Kraft seit : 01.08.2020
§ 10 Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte
Personen unter 18 Jahren dürfen mit keiner Arbeit Beauftragt werden, die sie zu strahlenexponierten Arbeitskräften macht. Davon ausgenommen sind Personen zwischen 16 und 18 Jahren, deren Ausbildung oder Studium es erfordert, mit Strahlenquellen zu arbeiten.