§ 297 STPO

Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025

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5. TEIL Besondere Verfahren 15. Hauptstück Hauptverhandlung vor dem Landesgericht als Geschworenengericht und Rechtsmittel gegen dessen Urteile I. Allgemeine Bestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2008
§ 297

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