§ 13 STGB

Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025
In Kraft seit : 01.01.1975
§ 13 Selbständige Strafbarkeit der Beteiligten
Waren AN der Tat mehrere beteiligt, so ist jeder von ihnen nach seiner Schuld zu bestrafen.

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