§ 1 STENTG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

1. Teil: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2019
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Bundesgesetz regelt das Verfahren zur Erlangung einer Bestätigung, dass standortrelevante Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse der Republik Österreich liegen, sowie daran anknüpfende verfahrensbeschleunigende Maßnahmen.

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