§ 16 STEG 2005

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2005
§ 16 Vollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz'>Bundesminister für Justiz betraut.

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