§ 1 SMG

Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025

Kategorie:

1. Hauptstück Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025
In Kraft seit : 20.12.2008
§ 1
(1) Diesem Bundesgesetz unterliegen Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe.
(2) Suchtmittel im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Suchtgifte und psychotrope Stoffe.

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