§ 7 SKZG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

3. Teil Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 25.10.2022
§ 7 Begünstigter Personenkreis
Der Netzkostenzuschuss wird für jeden Zählpunkt mit Entnahme in einkommensschwachen Haushalten gemäß § 72 und § 100 Abs. 7 EAG gewährt, für die der Netzbetreiber nach § 2 Abs. 1 Z 1 EAG-Befreiungsverordnung, BGBl. II Nr. 61/2022, keine Erneuerbaren-Förderpauschale und keinen Erneuerbaren-Förderbeitrag verrechnen darf.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte