ART. 5 SEG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Artikel 5
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 10.06.2019
Art. 5 Umsetzungshinweis
Art. 5
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2017/828 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre, ABl. Nr. L 132 vom 20.5.2017 S. 1, umgesetzt.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte