ART. 15 SEG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Artikel 15
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 14.06.2016
Art. 15 Umsetzungshinweis
Art. 15
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2014/56/EU Richtlinie 2014/56/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, ABl. Nr. L 158 vom 27.05.2014 S. 196 umgesetzt.

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