§ 13 SDG

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

Kategorie:

III. Abschnitt Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 01.01.1999
§ 13 Übersetzer
Unter dem Dolmetscher im Sinn dieses Bundesgesetzes ist auch der Übersetzer zu verstehen.

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