§ 8 SCHZG 1996

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 11.01.1997
§ 8 Veröffentlichungen
Hinweise betreffend ergänzende Schutzzertifikate, die auf Grund der Bestimmungen von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft über die Schaffung ergänzender Schutzzertifikate oder auf Grund des § 7 in Verbindung mit den dort angeführten Bestimmungen des Patentgesetzes 1970, BGBl. Nr. 259, zu erfolgen haben, sind im Patentblatt zu veröffentlichen.

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