§ 1 SCHZG 1996

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 11.01.1997
§ 1 Gegenstand
Schutzzertifikate, die in Österreich geltende Patente ergänzen, werden vom Österreichischen Patentamt nach Maßgabe von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft über die Schaffung ergänzender Schutzzertifikate erteilt.

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