§ 26 SCHOG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 23.12.2018
§ 26 § 26. Lehrer.
Die Vorschriften der §§ 13 und 21g finden unter Bedachtnahme auf die Organisationsform der Sonderschule sinngemäß Anwendung.

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