§ 52 SANG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

3. Hauptstück Europaabkommen und Strafbestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.07.2002
§ 52 Schweizerische Eidgenossenschaft
Mit In-Kraft-Treten des Abkommens der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit ist § 18 für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft anzuwenden.

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