§ 48 SAATG 1997

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.07.1997
§ 48 Homogenität
Eine Sorte ist homogen, wenn ihre Pflanzen, von wenigen Abweichungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer Vermehrung abgesehen, in der Ausprägung ihrer maßgebenden Merkmale hinreichend gleich sind.

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