§ 3 SAATG 1997

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 16.07.2004
§ 3 Zuständigkeit
Die nach diesem Bundesgesetz zuständige Behörde ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit.

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