§ 131 RSTDG

Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025
In Kraft seit : 31.12.2003
§ 131 Rechtsmittel gegen den Einstellungsbeschluß
Gegen den Einstellungsbeschluß des Oberlandesgerichtes kann der Disziplinaranwalt Beschwerde AN den Obersten Gerichtshof erheben, sofern er nicht die Einstellung selbst beantragt oder ihr zugestimmt hat.

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