§ 17A RPFLG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 23.05.2019
§ 17a Wirkungskreis in Insolvenzsachen
Der Wirkungskreis in Insolvenzsachen umfasst die Geschäfte vor dem Bezirksgericht.

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