§ 28 RGV

Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025
In Kraft seit : 01.02.1956
§ 28
Übersiedlungsgebühren sind
a) der Reisekostenersatz,
b) der Frachtkostenersatz,
c) die Umzugsvergütung,
d) die Mietzinsentschädigung.

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