ART. 1 RAO

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

Kategorie:

Artikel I.
Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 13.02.1919
Art. 1
In wird die nachfolgende Rechtsanwaltsordnung eingeführt und hat dieselbe mit 1. Jänner 1869 in Wirksamkeit zu treten.