§ 46 PVG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 15.07.2004
§ 46 Verweisungen auf andere Bundesgesetze
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind diese Bundesgesetze in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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