§ 42I PVG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.04.2019
§ 42i Weiterführung der Geschäfte anlässlich der Trennung der Einsatz-Grenz- und Fremdenpolizeilichen Abteilungen (EGFA) bei den Landespolizeidirektionen
Für den Rest der laufenden gesetzlichen Tätigkeitsperiode bleiben die zum 31. März 2019 für die Bediensteten der Einsatz-Grenz- und Fremdenpolizeilichen Abteilungen (EGFA) AN den Bundesdienststellen der Landespolizeidirektionen eingerichteten Personalvertretungsorgane in ihrem jeweiligen bisherigen Wirkungsbereich aufrecht.

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