ART. 10 PSG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Artikel X Verweisungen
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.09.1993
Art. 10
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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