§ 33 PSG 2004

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 02.04.2005
§ 33
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie des europäischen Parlamentes und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG, Abl. Nr. L 11 vom 15.1.2002, umgesetzt.

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