§ 28 PSG 2004

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 02.04.2005
§ 28
Produkte dürfen nur dann für verfallen erklärt werden (§§ 17 und 18 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG), wenn den durch Bescheid oder Verordnung getroffenen Maßnahmen aufgrund dieses Bundesgesetzes nicht entsprochen wurde.

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