§ 24 PSG 2004

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 02.04.2005
§ 24 Verbraucherrat
Der Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat eine effiziente und unabhängige Vertretung von Verbraucherinteressen in nationalen und internationalen Normungsgremien zu gewährleisten, insbesondere durch Förderung einer geeigneten Institution wie etwa dem beim Österreichischen Normungsinstitut eingerichteten Verbraucherrat.

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