§ 22 PSG 2004

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 02.04.2005
§ 22 Arbeitsweise
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Die Beiratsmitglieder und die sonst bei den Sitzungen anwesenden Personen sind zur Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 B–VG) verpflichtet; sie haben auf Verlangen des Vorsitzenden ihre Berechtigung zur Teilnahme AN der Sitzung nachzuweisen.

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