§ 1 PSG 2004

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

1. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 02.04.2005
§ 1 Geltungsbereich und subsidiäre Anwendung
Dieses Bundesgesetz regelt Sicherheitsanforderungen AN Produkte, Verpflichtungen für In-Verkehr-Bringer/innen sowie behördliche Maßnahmen mit dem Ziel, insbesondere Leben und Gesundheit von Menschen vor Gefährdungen durch gefährliche Produkte zu schützen.

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