§ 11 PRIMVG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 03.08.2017
§ 11 Primärversorgungseinheit als Ausbildungseinrichtung
Die Primärversorgungseinheit soll die Funktion als Ausbildungseinrichtung für die Ausbildung von Turnusärztinnen und Turnusärzten (Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien) und weiterer Gesundheitsberufe wahrnehmen. § 342d ASVG ist sinngemäß anzuwenden.

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