§ 10 PRIKRAF-G

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

3. Abschnitt Organisatorische Bestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2005
§ 10 Organe des PRIKRAF
Die Organe des PRIKRAF sind:
1. Geschäftsführung,
2. Fondskommission.

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