§ 43A POLKG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

5a. Teil Einreise-/Ausreisesystem
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 12.10.2025
§ 43a Zentrale Zugangsstelle
Der Bundesminister für Inneres übt die Funktion der zentralen Zugangsstelle im Sinne des Art. 29 Abs. 3 der EES-VO aus.

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