§ 19 POLKG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

5. Hauptstück Schlußbestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.10.1997
§ 19 Verweisungen
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

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