§ 61 PMG

Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2011
§ 61 Sprachliche Gleichbehandlung
Sämtliche in diesem Bundesgesetz verwendeten Funktionsbezeichnungen und personenbezogene Ausdrücke sind geschlechtsneutral zu verstehen.

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