§ 19 PMG

Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2011
§ 19 Kontrahierungszwang
Der Universaldienstbetreiber ist verpflichtet, AN Zugangspunkten im Ausmaß des § 6 Abs. 2 und 3 mit jedermann unter Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag über die Teilnahme am Universaldienst abzuschließen.

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