§ 51 PLG 2013

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2025
§ 51 Außerkrafttreten
Das EWRPsychologengesetz, BGBl. I Nr. 113/1999, und die EWRPsychologenverordnung, BGBl. II Nr. 408/1999, treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

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