§ 12 PLABG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

5. Abschnitt
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.07.2020
§ 12 Schlussbestimmungen
§ 12 Geschlechtsneutrale Bezeichnung
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

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